Häufige Fragen

Sie fragen, wir antworten

Wie soll der Zurlaubenhof genutzt werden?

Wie der Zurlaubenhof in Zukunft genutzt wird, ist noch nicht bestimmt. Die Stadt erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept. Dabei werden die Möglichkeiten für eine öffentliche Nutzung ausgelotet. In diesem Prozess wird die Bevölkerung Ideen einbringen können.

Warum hat die Stadt Zug den Zurlaubenhof gekauft?

Die Stadt Zug hat das historische Anwesen 2022 mit der Absicht erworben, das wertvolle Kulturgut langfristig zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei soll die umgebende Landreserve im öffentlichen Interesse sinnvoll genutzt werden.

Wie gross ist der Zurlaubenhof?

Das Anwesen umfasst eine Gesamtfläche von rund 32’400 m2.

Soll der Zurlaubenhof bebaut werden?

Ob und wann allenfalls ein Teil des Geländes überbaut werden soll, steht noch nicht fest und ist Teil der Diskussion um die künftige Nutzung der Liegenschaft und des historischen Gebäudeensembles.

Welche Bedeutung hat der «Zurlaubenhof»?

Der Zurlaubenhof nimmt einen hohen Stellenwert im Stadtbild von Zug ein und ist seit 1964 im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführt.

Warum heisst das Anwesen «Zurlaubenhof»?

Der Zuger Ratsherr und Söldner-General Konrad Zurlauben liess den Hof ab 1597 erbauen. Bis 1799 war das Anwesen im Besitz der Familie Zurlauben.

Ist der Zurlaubenhof öffentlich zugänglich?

Wie und in welchem Ausmass der Zurlaubenhof in Zukunft zugänglich sein soll, wird in einem Nutzungskonzept bestimmt, das zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet wird. Es gilt zu berücksichtigen, dass der Zurlaubenhof momentan ausschliesslich über Wohnnutzungen verfügt. Die Privatsphäre der Anwohner ist zu wahren.

Kann man Räume für private Events mieten?

Während der ersten drei Jahre nach der Eigentumsübertragung im 2022 darf die Stadt Zug die historischen Räume pro Jahr an 12 Tagen für öffentliche Anlässe nutzen. Nach Ablauf dieser Frist ist es denkbar, dass einzelne historische Räume auch für private Anlässe mit Auflagen zur Verfügung gestellt werden können. Welche Nutzungen es in Zukunft geben soll, wird im Dialog mit der Bevölkerung bestimmt.

Raumangebot

Begrenzte Möglichkeiten

Die Stadt Zug ist sich dem öffentlichen Interesse am Zurlaubenhof bewusst. Jedoch verfügt die Stadt Zug während einer Übergangsfrist von drei Jahren ab Eigentumsübertragung, noch über eine begrenzte Anzahl von Terminen an welchen die historischen Räume vom Zurlaubenhof der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Alle bestehenden Mietverträge wurden ausnahmslos von der Stadt Zug übernommen. Die damit verbundene Privatsphäre der Bewohner ist weiterhin zu wahren. Gestützt auf dieser Ausgangslage kann die Stadt Zug nicht allen Gesuchen nachkommen

Die Platzverhältnisse in den historischen Räumen sind aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen begrenzt. Die historischen Räume befinden sich in einem fragilen Zustand. Dieser bedingt eine Instruktion in das Benutzungsverhalten, erfordert Sicherheitsmassnahmen und bringt demzufolge Einschränkungen mit sich. Die vorhandene Infrastruktur wie beispielsweise WC und Küche sind mässig bis eingeschränkt und eignen sich weniger zur Durchführung von Veranstaltungen. Die Stadt Zug ist sich diesen Einschränkungen bewusst und arbeitet bereits an Lösungsvorschlägen, um die Räumlichkeiten zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.