Häufige Fragen

Sie fragen, wir antworten

Wie soll der Zurlaubenhof genutzt werden?

Wie der Zurlaubenhof in Zukunft genutzt wird, ist noch nicht bestimmt. Die Stadt erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept. Dabei werden die Möglichkeiten für eine öffentliche Nutzung ausgelotet. In diesem Prozess wird die Bevölkerung Ideen einbringen können.

Warum hat die Stadt Zug den Zurlaubenhof gekauft?

Die Stadt Zug hat das historische Anwesen 2022 mit der Absicht erworben, das wertvolle Kulturgut langfristig zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei soll die umgebende Landreserve im öffentlichen Interesse sinnvoll genutzt werden.

Wie gross ist der Zurlaubenhof?

Das Anwesen umfasst eine Gesamtfläche von rund 32’400 m2.

Soll der Zurlaubenhof bebaut werden?

Ob und wann allenfalls ein Teil des Geländes überbaut werden soll, steht noch nicht fest und ist Teil der Diskussion um die künftige Nutzung der Liegenschaft und des historischen Gebäudeensembles.

Welche Bedeutung hat der «Zurlaubenhof»?

Der Zurlaubenhof nimmt einen hohen Stellenwert im Stadtbild von Zug ein und ist seit 1964 im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführt.

Warum heisst das Anwesen «Zurlaubenhof»?

Der Zuger Ratsherr und Söldner-General Konrad Zurlauben liess den Hof ab 1597 erbauen. Bis 1799 war das Anwesen im Besitz der Familie Zurlauben.

Ist der Zurlaubenhof öffentlich zugänglich?

Wie und in welchem Ausmass der Zurlaubenhof in Zukunft zugänglich sein soll, wird in einem Nutzungskonzept bestimmt, das zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet wird. Es gilt zu berücksichtigen, dass der Zurlaubenhof momentan ausschliesslich über Wohnnutzungen verfügt. Die Privatsphäre der Anwohner ist zu wahren.

Kann man Räume für private Events mieten?

Während der ersten drei Jahre nach der Eigentumsübertragung im 2022 darf die Stadt Zug die historischen Räume pro Jahr an 12 Tagen für öffentliche Anlässe nutzen. Nach Ablauf dieser Frist ist es denkbar, dass einzelne historische Räume auch für private Anlässe mit Auflagen zur Verfügung gestellt werden können. Welche Nutzungen es in Zukunft geben soll, wird im Dialog mit der Bevölkerung bestimmt.