Häufige Fragen

Raumangebot

Begrenzte Möglichkeiten

Die Stadt Zug ist sich dem öffentlichen Interesse am Zurlaubenhof bewusst. Jedoch verfügt die Stadt Zug während einer Übergangsfrist von drei Jahren ab Eigentumsübertragung, noch über eine begrenzte Anzahl von Terminen an welchen die historischen Räume vom Zurlaubenhof der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Alle bestehenden Mietverträge wurden ausnahmslos von der Stadt Zug übernommen. Die damit verbundene Privatsphäre der Bewohner ist weiterhin zu wahren. Gestützt auf dieser Ausgangslage kann die Stadt Zug nicht allen Gesuchen nachkommen

Die Platzverhältnisse in den historischen Räumen sind aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen begrenzt. Die historischen Räume befinden sich in einem fragilen Zustand. Dieser bedingt eine Instruktion in das Benutzungsverhalten, erfordert Sicherheitsmassnahmen und bringt demzufolge Einschränkungen mit sich. Die vorhandene Infrastruktur wie beispielsweise WC und Küche sind mässig bis eingeschränkt und eignen sich weniger zur Durchführung von Veranstaltungen. Die Stadt Zug ist sich diesen Einschränkungen bewusst und arbeitet bereits an Lösungsvorschlägen, um die Räumlichkeiten zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.