Ein Kulturgut zum Anfassen
Der Zurlaubenhof ist ein Kulturgut von nationaler Bedeutung. 1964 wurde das Ensemble aus historischen Gebäuden und barocker Gartenanlage als schutzwürdiges Baudenkmal anerkannt. Bis 1799 war das Anwesen im Besitz der Familie Zurlauben, von 1843 bis 2022 gehörte es der Familie Bossard.
2022 hat die Stadt Zug den Zurlaubenhof mit der Absicht erworben, das wertvolle Kulturgut langfristig zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Kauf der Liegenschaft wurde von allen politischen Parteien getragen. Auch die Zuger Bevölkerung hat den Kauf mit 90 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Stadtrat und Grosser Gemeinderat haben nun die Aufgabe, die zukünftige Nutzung unter Mitwirkung der interessierten Zuger Bevölkerung zu entwickeln. Dies soll in einem sorgfältig abgestimmten Dialog geschehen.
Wie soll der Zurlaubenhof in Zukunft genutzt werden?
Wie der Zurlaubenhof in Zukunft genutzt werden soll, ist noch nicht bestimmt. Mit einer Nutzungsanalyse lotet die Stadt derzeit das Potenzial und die Möglichkeiten für die öffentliche Nutzung aus. Die Stadt Zug lädt Sie herzlich ein, dem Dialog beizutreten.
Bauliche Ertüchtigungen und sicherheitstechnische Massnahmen werden mit den zukünftigen Nutzungen koordiniert. Die aktuellen Mietverträge bleiben bis auf Weiteres bestehen.